[ Auszug: (1) Der Absender ist berechtigt, über das Gut zu verfügen. Er kann
insbesondere verlangen, daß der Frachtführer das Gut nicht weiterbefördert
oder es an einem ... ]
[ Erstes Buch Handelsstand(HGB) ] [ Zweites Buch Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft(HGB) ] [ Drittes Buch Handelsbücher(HGB) ] [ Viertes Buch Handelsgeschäfte(HGB) ] [ Fünftes Buch Seehandel(HGB) ]